Die Marburger Mission ist ein Glaubenswerk, das seine Aufgaben durch Spenden finanziert. Die MM hat sich verpflichtet, die Spendengrundsätze der Arbeitsgemeinschaft Evangelikaler Missionen (AEM) einzuhalten und stellt sich der jährlichen Prüfung durch einen öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfer.

Hinweise zu Spenden und Zuwendungsbestätigungen

Die Stiftung Marburger Mission ist wegen Förderung gemeinnütziger und religiöser Zwecke lt. Freistellungsbescheid des Finanzamtes Gießen, St.-Nr. 20 250 8174 0-K07 vom 08.03.2006, nach §5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit.
Wir sind berechtigt, für die uns zugewendeten Spenden Zuwendungsbestätigungen zur Vorlage beim Finanzamt auszustellen.
Um Verwaltungs- und Protokosten zu sparen, versenden wir eine Jahresspendenbescheinigung im Januar des Folgejahres.

Fehlende Zuwendungsbestätigung?

Gerne möchten wir uns für Ihre Spende bedanken und Ihnen eine Zuwendungsbestätigung zusenden. Bitte teilen Sie uns deshalb neben dem Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger auch unbedingt Ihre vollständige aktuelle Anschrift mit.
Wir haben mehrfach Schwierigkeiten, Spenden richtig zuzuordnen, weil die Banken in der Regel nur den Namen des Absenders mitteilen.
Deshalb ist es eine große Hilfe, wenn Sie neben dem Verwendungszweck auch Ihre Postleitzahl, die Straße und die Hausnummer in das Feld “Verwendungszweck“ eintragen.

Sie haben keine Bestätigung bekommen? Dann schreiben Sie uns doch eine Email an: verwaltung@marburger-mission.org oder rufen Sie an unter der Telefon-Nr. 06421-9123-16

In welcher Höhe werden Spenden beim Finanzamt berücksichtigt?

Der Deutsche Bundestag beschloss am 06.07.2007 das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“. Demzufolge können Spenden an gemeinnützige Organisationen und Stiftungen rückwirkend ab dem 01.01.2007 insgesamt bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgabe abgezogen werden.
Die bisherigen Abzugsbeschränkungen wurden aufgehoben.
Durch die neue Regelung wurden die Möglichkeiten des Spendenabzugs wesentlich vereinfacht.
Bei Großspenden kann die Obergrenze jedoch schnell erreicht sein. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, den nicht mehr in Anspruch genommenen Spendenabzug in die Folgejahre vorzutragen.
Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung können auf Antrag des Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 1 Million EUR zusätzlich abgezogen werden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

Aktuelle Spendenentwicklung

An dieser Stelle möchten wir die jährliche Entwicklung des Finanzhaushaltes transparent machen (PDF-Datei, ca. 10 kB).

Spendenkonten

Stiftung Marburger Mission
Evangelische Kreditgenossenschaft Kassel (EKK)
BLZ 520 604 10
Konto-Nr. 202 126
BIC: GENODEF1EK1
IBAN: DE50 5206 0410 0000 2021 26

Sparkasse Marburg-Biedenkopf
BLZ 533 500 00
Konto-Nr. 140 151 59

Der gewünschte Verwendungszweck sollte möglichst genau angegeben werden.